❓ Ernteausfälle durch Hitze und Dürre in der Thüringer Landwirtschaft 2026 – wirtschaftliche Folgen, Liquiditätshilfen und Nutzung europäischer Kriseninstrumente – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Folgen von Hitze und Dürre für die Thüringer Landwirtschaft im Jahr 2026. Die Fragesteller verweisen auf Presseberichte und Zahlen des Landesamtes für Statistik sowie des Deutschen Bauernverbandes zu Ertragseinbußen und Liquiditätsproblemen landwirtschaftlicher Betriebe. Im Mittelpunkt steht, welche Hilfsinstrumente Bund, Land und EU bereitstellen oder prüfen, um Betrieben kurzfristig zu helfen.
👥 Wer ist betroffen?
Landwirtschaftliche Betriebe in Thüringen, insbesondere Ackerbau- und Tierhaltungsbetriebe, die von Ertrags- und Qualitätsverlusten sowie einer angespannten Futterversorgung betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie setzt sich die Landesregierung bei der Bundesregierung für Liquiditätshilfen ein (Düngemittelhilfspaket, frühere EU-Direktzahlungen, niedrigere Agrardieselsteuer)? Sind die Voraussetzungen für EU-Krisenzahlungen nach Artikel 41a und 78a der Verordnung (EU) 2021/2115 erfüllt und welches Finanzvolumen wäre für Thüringen möglich? Welche Möglichkeiten bietet die Verordnung (EU) 2026/1768 zur Vorziehung von Zahlungen? Welche Schritte wurden gegenüber Bund und Zahlstellen eingeleitet? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, nicht gebundene Mittel aus ELER, EFRE oder anderen EU-Fonds kurzfristig einzusetzen? Welche Umschichtungen europäischer Förderprogramme wären nötig und welches Mittelvolumen ließe sich mobilisieren? Welche Abstimmungen mit Bund oder EU-Kommission wären erforderlich?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für das Düngemittel-Hilfspaket nach Verordnung (EU) 2026/1894 aktuell 60 Millionen Euro als Hektarprämien ohne gesondertes Antragsverfahren bis zum 28. Februar 2027 zur Auszahlung vorgesehen sind; eine Aufstockung aus nationalen Mitteln sei nicht absehbar. Eine vorzeitige Abschlagszahlung der EU-Direktzahlungen vor Ende Dezember lehnt die Landesregierung ab, da in Thüringen die technischen Voraussetzungen fehlten und das Verfahren als ungeeignet für kurzfristige Liquiditätshilfe gilt. Beim Agrardiesel verweist die Landesregierung auf die Wiedereinführung der Rückvergütung von 21,48 Cent pro Liter ab 1. Januar 2026 sowie auf eine befristete Dieselsteuersenkung vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026. Die Voraussetzungen für Krisenzahlungen nach Artikel 78a der Verordnung (EU) 2021/2115 seien nicht erfüllt, da kein Extremwetter- oder Katastrophenereignis von regionalem Ausmaß festgestellt werden könne; ein Artikel 41a existiere in dieser Verordnung nicht. Daher könne für Thüringen kein zusätzliches Mittelvolumen mobilisiert werden. Eine Vorziehung der Direktzahlungen um maximal acht Wochen gemäß Verordnung (EU) 2026/1768 hält die Landesregierung für nicht zielführend; stattdessen setzt sie auf die planmäßigen GAP-Finanzmittel für 2027. Nicht gebundene ELER-Mittel seien überwiegend durch langfristige Verpflichtungen oder bewilligte Investitionsprojekte gebunden, eine Umwidmung würde zu Lasten bestehender Fördermaßnahmen gehen und müsste über eine Änderung des nationalen GAP-Strategieplans durch das BMLEH bei der EU-Kommission beantragt werden, nach Zustimmung des nationalen GAP-Begleitausschusses.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Berger) eingereicht und am 18. August 2026 gestellt; die Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum datiert vom 7. Oktober 2026. Das Dokument verweist mehrfach auf die vorherige Kleine Anfrage 8/3027 in Drucksache 8/4498 – Teil I sowie auf die vorangegangene Kleine Anfrage 8/3046 vom 18. August 2026, die mit dieser Drucksache (Teil II) beantwortet wird. Genannte Zahlen: Getreideernte 2026 laut Landesamt für Statistik rund 2,2 Millionen Tonnen (acht Prozent unter dem langjährigen Mittel 2020–2025, Schätzung Stand Ende Juni 2026); 60 Millionen Euro Düngemittel- und Kraftstoffhilfen bundesweit, auszahlbar bis 28. Februar 2027; Agrardiesel-Rückvergütung von 21,48 Cent pro Liter ab 1. Januar 2026; Dieselsteuersenkung befristet vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026; maximal acht Wochen mögliche Vorziehung der Direktzahlungen nach Verordnung (EU) 2026/1768. Die Einschätzung, dass die Krise multifaktoriell sei und auch durch geopolitische Verwerfungen im Nahen Osten mitverursacht werde, sowie die Bewertung der rechtlichen Voraussetzungen für EU-Krisenzahlungen als nicht erfüllt, sind jeweils als Position der Landesregierung gekennzeichnet.