❓ Erfassung der Herkunft von in Thüringen dokumentierten Bibern und Fischottern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, woher die in Thüringen dokumentierten Biber und Fischotter stammen, insbesondere im Zusammenhang mit Schäden, die diese Tiere etwa in der Teichwirtschaft verursachen. Die Fragestellerin möchte wissen, ob und wie die Herkunft dieser Tiere erfasst oder genetisch untersucht wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Teichwirtschaftsbetriebe in Thüringen, die Schäden durch Biber oder Fischotter melden, sowie die zuständigen Naturschutzbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Welche genetische Erfassung oder Untersuchung zur Herkunft von Bibern und Fischottern findet statt und auf welcher Basis (regelmäßig/sporadisch)? 2) Welche Ergebnisse liegen zur Herkunft vor (Bundesrepublik vs. Ausland, Zeitraum, Schadensregion)? 3) Welche Kosten entstanden dabei (nach Zeitraum und Kostenträger)? 4) In welcher Einrichtung erfolgt die genetische Auswertung? 5) Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass in Thüringen keine regelmäßigen Untersuchungen zur Genetik von Bibern oder Fischottern stattfinden, die Aufschluss über deren Herkunft geben könnten. Die Fragen 2 bis 4 werden deshalb mit Verweis auf Antwort 1 nicht gesondert beantwortet, da keine entsprechende Erfassung existiert. Zur fünften Frage erklärt die Landesregierung, dass die genetische Herkunft der Vorkommen des Europäischen Bibers (Castor fiber) und des Fischotters (Lutra lutra) für sie eine nachrangige Bedeutung habe; im Fokus stünden erforderliche Managementmaßnahmen, die unabhängig von der Herkunft der Tiere erfolgen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD) eingereicht (Kleine Anfrage 8/3067 vom 27. August 2026). Die Antwort erfolgte durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten mit Schreiben vom 1. Oktober 2026, unterzeichnet von Minister Kummer. Laut Antwort der Landesregierung finden keine regelmäßigen genetischen Untersuchungen zur Herkunft der Tiere statt, und die Landesregierung bewertet die genetische Herkunft als nachrangig gegenüber Managementmaßnahmen.