❓ Unbekannte Drohnen über militärischen Einrichtungen, Behördenliegenschaften und kritischer Infrastruktur in Thüringen – Fortschreibung für das 2. Halbjahr 2025 und 1. Halbjahr 2026 – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Anfrage ist eine Fortschreibung früherer Anfragen zu unbekannten Drohnenüberflügen über militärischen Einrichtungen, Behördenliegenschaften und kritischer Infrastruktur in Thüringen. Sie bezieht sich auf eine vorherige Antwort der Landesregierung, wonach es 2024 zehn und im ersten Halbjahr 2025 bereits 16 gemeldete Drohnenüberflüge gab. Die Fragesteller wollen wissen, wie sich die Zahl der Meldungen im zweiten Halbjahr 2025 und ersten Halbjahr 2026 entwickelt hat und welche Erkenntnisse zu Herkunft, Absicht und strafrechtlicher Relevanz vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Militärische Einrichtungen, Rüstungsunternehmen, sicherheitsrelevante Wirtschafts- und Forschungseinrichtungen, Behörden- und Polizeiliegenschaften, Bahnanlagen sowie Einrichtungen kritischer Infrastruktur im Sinne der BSI-KritisV in Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele Drohnensichtungen gab es im 2. Halbjahr 2025 und 1. Halbjahr 2026, aufgeschlüsselt nach Objektart, Landkreis und Monat? Gab es Nachmeldungen oder Korrekturen zu früheren Fällen? Welche Details (Datum, Uhrzeit, Objektart, Anzahl der Drohnen) sind zu den Sichtungen bekannt? Wie viele Fälle betrafen Mehrfachüberflüge oder auffällige Flugmuster? Wie viele Fälle hatten straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Relevanz und wie viele Verfahren wurden eingeleitet? Konnten Drohnen, Start-/Landeorte oder Fernpilotinnen beziehungsweise Fernpiloten identifiziert werden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im zweiten Halbjahr 2025 sechs und im ersten Halbjahr 2026 acht Meldungen über Drohnenüberflüge registriert wurden. Zu den aus der vorherigen Anfrage bekannten Fällen aus 2024 und dem ersten Halbjahr 2025 gab es keine Nachmeldungen, Korrekturen oder Neubewertungen. Anlass der Meldungen war in allen Fällen die Sichtung einer oder mehrerer Drohnen, und in allen Fällen wurde eine polizeiliche Relevanz im Sinne der Gefahrenabwehr beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfolgung festgestellt. Es liegen laut Landesregierung keine Erkenntnisse zu Mehrfachüberflügen, wiederholten Sichtungen am selben Objekt, Formationsflügen oder sonstigen auffälligen Flugmustern vor. Zu weiteren Detailfragen (etwa zur Identifizierung von Drohnen, Start-/Landeorten oder Fernpilotinnen/-piloten) verweist die Landesregierung unter Berufung auf Artikel 67 Abs. 3 der Thüringer Verfassung auf den polizeilichen Methodenschutz und beantwortet diese nicht im Detail.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke (Abgeordneter Hande) eingereicht und vom Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung am 8. Oktober 2026 beantwortet. Die Landesregierung begründet die eingeschränkte Beantwortung mit dem Schutz polizeilicher Arbeitsweisen und dem Staatswohl unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Das Dokument bezieht sich auf die frühere Kleine Anfrage 8/1527 (Drucksache 8/2674), laut der 2024 zehn und im ersten Halbjahr 2025 16 Meldungen registriert wurden. Für den aktuellen Berichtszeitraum nennt die Landesregierung sechs Meldungen im 2. Halbjahr 2025 und acht im 1. Halbjahr 2026.