❓ Investitionsbedarf an der Staatlichen Regelschule „Karl Christian Friedrich Krause“ in Eisenberg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den Investitionsbedarf an der Staatlichen Regelschule „Karl Christian Friedrich Krause“ in Eisenberg sowie in den letzten Jahren gestellte Fördermittelanträge für bauliche und digitale Maßnahmen an der Schule.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatliche Regelschule „Karl Christian Friedrich Krause“ in Eisenberg, der Saale-Holzland-Kreis als zuständiger Schulträger und das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf an der Schule, aufgeschlüsselt nach Höhe und Art der Maßnahme? 2. Welche Investitionsbedarfe wurden in den letzten zehn Jahren von der Schule oder anderen Stellen angemeldet, inklusive Angabe, welche genehmigt, durchgeführt oder abgelehnt wurden? 3. Welche Wirtschaftlichkeitsstudien zu Investitionen und Ersatzneubau wurden in den letzten zehn Jahren durch den Schulträger durchgeführt? 4. Welche Fördermittelanträge wurden in den letzten fünf Jahren durch den Schulträger eingereicht, aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Summe und Ablehnungsgrund?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Feststellung eines Investitionsbedarfs und bauliche Maßnahmen nach § 13 Thüringer Schulgesetz allein in der Zuständigkeit des Saale-Holzland-Kreises als Schulträger liegen; eine eigene Erhebung durch die Landesregierung erfolgt nicht. Der Saale-Holzland-Kreis habe aktuell keinen Investitionsbedarf für die Schule im Rahmen von Fördermittelanträgen beim Freistaat angemeldet, weshalb hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Zu angemeldeten Investitionsbedarfen durch die Schule selbst oder andere Stellen in den letzten zehn Jahren sowie zu Wirtschaftlichkeitsstudien liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. In den letzten fünf Jahren wurde ein Fördermittelantrag eingereicht: 2022 für IT-Infrastruktur (LAN-WLAN-Ertüchtigung und Ausstattung von sechs Unterrichtsräumen mit interaktiven Displays) im Rahmen des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ mit einer Investitionssumme und bewilligten Zuwendung von jeweils 207.246,74 Euro.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Jankowski und Muhsal (AfD) gestellt und am 6. Oktober 2026 vom Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur namens der Landesregierung beantwortet (ursprüngliche Kleine Anfrage 8/3076 vom 28. August 2026). Die Landesregierung verweist auf § 13 des Thüringer Schulgesetzes zur Zuständigkeit des Schulträgers. Einziger genannter Fördermittelantrag: 2022, Investitionssumme und bewilligte Zuwendung je 207.246,74 Euro im Rahmen des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“.