❓ Veränderte Grundbucheinträge im Amtsgerichtsbezirk Gera
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller berichtet, dass das Grundbuchamt des Amtsgerichts Gera im März 2023 nach seiner Kenntnis in mindestens einem Fall einen Angehörigen des Fürstenhauses Reuß als Eigentümer eines Flurstücks in Rüdersdorf eingetragen habe. Dies sei auf Ersuchen des Landesamts für Finanzen und auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen erfolgt. Daraufhin fragt er die Landesregierung nach dem Umfang und den Folgen solcher Grundbuchänderungen im Amtsgerichtsbezirk Gera seit 2022.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Amtsgerichtsbezirk Gera, das Landesamt für Finanzen sowie Grundstückseigentümer, deren Grundbucheinträge und Grundsteuerbescheide verändert wurden, darunter laut Fragesteller mindestens ein Angehöriger des Fürstenhauses Reuß.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. In wie vielen Fällen wurden seit 2022 im Amtsgerichtsbezirk Gera auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen auf Ersuchen des Landesamts für Finanzen Grundbucheinträge vorgenommen oder verändert? 2. In wie vielen Fällen wurden infolge solcher Änderungen Grundsteuerbescheide verändert und an neue Empfänger versendet? 3. Unterscheiden die veränderten Grundsteuerbescheide bei der Besteuerung zwischen Flächen und darauf errichteten Gebäuden nach unterschiedlichen Eigentümern, und falls nicht, warum nicht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage als Dringlichkeitsanfrage vom Abgeordneten Schubert (Die Linke) am 09.10.2026, gedruckt am 14.10.2026 und am selben Tag an die Landesregierung zugeleitet. Als Rechtsgrundlage der beschriebenen Grundbuchänderung nennt der Fragesteller das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.