❓ IT-gestützte Datenanalyse beim Amt für Verfassungsschutz Thüringen? – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller erkundigen sich, welche IT-Verfahren, Analyseplattformen, OSINT-Werkzeuge und KI-gestützten Anwendungen das Amt für Verfassungsschutz Thüringen zur Sammlung, Verknüpfung und Auswertung von Daten nutzt. Hintergrund ist laut den Fragestellern, dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzverbund der Länder solche automatisierten Auswertungen und KI-gestützten Analysewerkzeuge zunehmend einsetzen.
👥 Wer ist betroffen?
Das Amt für Verfassungsschutz Thüringen beim Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung sowie der Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird unter anderem: Welche IT-Verfahren, Fachanwendungen, Verbunddateien, Analyseplattformen, OSINT-Werkzeuge und KI-Anwendungen werden genutzt? Seit wann, für welche Aufgabenbereiche und auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Datenquellen und -kategorien können verarbeitet werden? Welche automatisierten oder algorithmischen Funktionen (z. B. Gesichtserkennung, Mustererkennung, Netzwerkanalyse) kommen zum Einsatz oder sind geplant? Wurden seit 2021 Tests, Pilotierungen oder Marktsichtungen neuer Software durchgeführt? Welche Beschaffungen, Ausschreibungen, Lizenzierungen oder sonstigen haushaltswirksamen Maßnahmen gab es seit 2021 beziehungsweise sind für 2026/2027 geplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet keine der sechs Fragen inhaltlich. Sie verweist durchgehend auf den Methodenschutz eines Nachrichtendiensts, wonach Auskünfte über eingesetzte IT-Verfahren, Analyseplattformen, OSINT- und KI-Anwendungen sowie deren Nutzungsdauer, Rechtsgrundlagen, Datenquellen, automatisierte Funktionen, Testläufe und Beschaffungen nicht mitgeteilt werden können. Als Rechtsgrundlagen für Datenerhebung und -verarbeitung nennt sie allgemein das Bundesverfassungsschutzgesetz und das Thüringer Verfassungsschutzgesetz sowie Mitwirkungsaufgaben nach Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Atomgesetz und Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Zur Begründung führt sie an, eine Offenlegung mindere den Wert der Werkzeuge, da Gegner sich darauf einstellen oder Systeme kompromittieren könnten; zudem würden viele Systeme gemeinsam im Verfassungsschutzverbund genutzt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 8/2842 vom 25.06.2026 vom Abgeordneten Hande (Die Linke); die Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung datiert vom 29.09.2026. Das Dokument verweist auf die frühere Drucksache 7/7409, in der die Landesregierung bereits mitgeteilt hatte, dass das Amt für Verfassungsschutz eine Verbunddatei sowie einzelne Programme für automatisierte Datenanalysen nutze. Zu allen sechs Fragen verweigert die Landesregierung unter Berufung auf den Methodenschutz konkrete Angaben; Zahlen, Fristen oder Kosten werden nicht genannt.