❓ Unbekannte Drohnen über militärischen Einrichtungen, Behördenliegenschaften und kritischer Infrastruktur in Thüringen - Fortschreibung für das 2. Halbjahr 2025 und 1. Halbjahr 2026 - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage knüpft an frühere Anfragen zu unbekannten Drohnenüberflügen über militärischen Einrichtungen, Behördenliegenschaften und kritischer Infrastruktur in Thüringen an. Laut den Fragestellern wurden 2024 zehn und im ersten Halbjahr 2025 bereits 16 entsprechende Meldungen polizeibekannt, mit einer besonderen Zunahme bei militärischen Einrichtungen. Die Fragesteller verweisen zudem darauf, dass auf Bundesebene die Strukturen und Rechtsgrundlagen zur Drohnenabwehr weiterentwickelt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Militärische Einrichtungen, Behördenliegenschaften, Betreiber kritischer Infrastruktur, Landespolizei, Landeskriminalamt, Amt für Verfassungsschutz, Bundeswehr, Bundespolizei sowie Kommunen und Unternehmen in Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Stand der genannten Ermittlungsverfahren aus 2024/2025, nach Hinweisen auf nachrichtendienstliche, militärische, fremdstaatliche oder sonstige sicherheitsgefährdende Motivationen bei Drohnensichtungen, nach den Kriterien zur Einordnung von Drohnensichtungen (Eingangsmeldung, verifizierter Flug, Straftat, Ordnungswidrigkeit etc.) und der zugehörigen statistischen Erfassung, nach Melde- und Eskalationswegen zwischen den beteiligten Behörden sowie nach präventiven Sensibilisierungsmaßnahmen seit dem 1. Juli 2025.
🔎 Was wurde geantwortet?
Zum Ermittlungsstand der genannten Verfahren sowie zu den Melde- und Eskalationswegen zwischen den Behörden verweist die Landesregierung auf die Vorbemerkung und beantwortet diese Fragen nicht. Zur möglichen Motivlage antwortet die Landesregierung, dass kritische Infrastrukturen, militärische Einrichtungen und Rüstungsunternehmen – insbesondere im Zusammenhang mit militärischer Unterstützung für die Ukraine – aus Sicht staatlicher Angreifer relevante Ziele nachrichtendienstlicher Aufklärungs- oder Sabotagemaßnahmen sein könnten; ein nachrichtendienstlicher oder militärischer Urheber eines fremden Staates werde von den Sicherheitsbehörden stets als denkbarer Ansatz verfolgt. Zur Einordnung von Sichtungen erklärt die Landesregierung, dass eine Eingangsmeldung allein keine Aussage über eine tatsächliche Sichtung zulasse; durch polizeiliche Ermittlungen verifizierte Sachverhalte würden auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geprüft, und sicherheitsrelevante Vorfälle würden in einem Lagebild des Bundeskriminalamts abgebildet. Zu Präventionsmaßnahmen verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu den Fragen 10 bis 12 in Drucksache 8/2674 und nennt zusätzlich eine Standpräsentation zur Kampagne „Sicher und gewarnt“ am 10. Juni 2026 beim „Forum Sicherheits- und Verteidigungstechnologie“ in der Messe Erfurt, organisiert von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, bei der Informationsmaterialien zur Sensibilisierung bei Drohnensichtungen für Unternehmen bereitgestellt wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Hande (Die Linke) eingereicht und am 30. Juni 2026 als Kleine Anfrage 8/2848 gestellt; das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antwortete mit Schreiben vom 8. Oktober 2026. Die Landesregierung beantwortet mehrere Fragen (1, teilweise 2, 4) unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht, da nach ihrer Begründung spezifische polizeiliche Arbeitsweisen betroffen seien, deren Offenlegung Rückschlüsse auf polizeiliche Fähigkeiten und Einsatzmethoden zulasse und die innere Sicherheit gefährden könne. Das Dokument verweist auf die früheren Drucksachen 8/2674 (Antwort auf Kleine Anfrage 8/1527) und auf Drucksache 8/1527 selbst sowie auf Teil I der Fortschreibungs-Anfrage. Genannte Zahlen laut Drucksache 8/2674: zehn Meldungen über Drohnenüberflüge 2024, 16 Meldungen im ersten Halbjahr 2025, zwei Ermittlungsverfahren aus 2024, sieben aus 2025, drei ermittelte Drohnenpiloten und eine sichergestellte tatrelevante Drohne.