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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch Gerichte in Thüringen

7. Oktober 2026Dokument 8/4544 · WP 8Thüringen
Schlösser
Künstliche IntelligenzJustizDatenschutzHochrisiko-KIDrittlandtransfer

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) durch Gerichte in Thüringen. Anlass ist ein Fall aus Hessen, bei dem ein Gericht KI-Recherchen genutzt hatte, von denen sich mehrere Belege als nicht belastbar erwiesen. Die Landesregierung erläutert, welche KI-Systeme in der Thüringer Justiz eingesetzt oder pilotiert werden, wie Datenschutz dabei gewährleistet wird und wie die Einstufung als Hochrisiko-KI-System nach EU-Recht bewertet wird.

👥 Wer ist betroffen?

Ordentliche Gerichte, Fachgerichte und Verwaltungsgerichte in Thüringen, Richterinnen und Richter, Prozessbeteiligte sowie Dritte wie Zeugen und Sachverständige.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich unter anderem: Welche KI-Systeme nutzen Thüringer Gerichte und seit wann? Welche Systeme stellt das Land offiziell zur Verfügung? Werden auch privat beschaffte Dienste wie ChatGPT genutzt? Wie wird der Datenschutz der Verfahrensbeteiligten sichergestellt? Verbleiben verarbeitete Daten innerhalb der EU oder liegt ein Drittlandtransfer vor? Werden Prozessbeteiligte über die KI-Nutzung informiert und erhalten sie Einblick in verwendete Prompts? Gibt es verbindliche Dienstanweisungen und Schulungsangebote? Sind fehlerhafte KI-Einsätze bekannt? Wie bewertet die Landesregierung die Einstufung als Hochrisiko-KI nach der EU-KI-Verordnung? Welche Kosten entstehen und in welchem Umfang beteiligt sich Thüringen an länderübergreifenden KI-Projekten der Justiz?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz vom 7. Oktober 2026 nutzt die ordentliche und Fachgerichtsbarkeit seit Juni 2026 flächendeckend die juris-KI-Suite (Anbieter juris GmbH) zur Recherche, mit Kosten von 8.329,07 Euro für 2026 und vertraglicher Laufzeit mindestens bis 2030. Zusätzlich wurde Libra (Wolters Kluwer) vom 8. Juni bis 30. September 2026 an Verwaltungsgerichten pilotiert, Noxtua (C.H.Beck) vom 1. September bis 31. Oktober 2026 an weiteren Gerichten, jeweils ohne Kosten während der Pilotphase. Bei juris-KI-Suite und Libra ist laut Landesregierung die Verarbeitung personenbezogener Daten weder zugelassen noch erforderlich; bei Noxtua hat der Anbieter vertragliche Schutzmaßnahmen zugesichert und erklärt, Eingaben nicht für Trainingszwecke zu verwenden. Die Daten der juris GmbH werden ausschließlich auf Servern in der EU verarbeitet, Libra-Daten im Europäischen Wirtschaftsraum, bei Noxtua kann die Verarbeitung in der EU und der Schweiz erfolgen, gestützt auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die Schweiz. Eine Dienstanweisung zur KI-Nutzung (DA KI) für den Geschäftsbereich des Ministeriums befindet sich laut Antwort in Bearbeitung. Prozessbeteiligte werden nach Angabe der Landesregierung nicht allgemein über die KI-Nutzung informiert, erhalten keinen Zugang zu den Systemen und Prompts werden nicht offengelegt oder zu den Akten genommen. Nach Kenntnis der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Nutzung weiterer, insbesondere privat beschaffter KI-Dienste durch Richterinnen und Richter vor, ebenso sind ihr keine Vorfälle mit fehlerhaftem KI-Einsatz in der Justiz bekannt. Das Ministerium ist in der Arbeitsgruppe Künstliche Intelligenz der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz vertreten und beteiligt sich punktuell an Anwendungstests anderer Länder.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Schlösser (AfD) gestellt; die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor (Antwortschreiben vom 7. Oktober 2026 auf die Kleine Anfrage 8/3006 vom 11. August 2026). Die Landesregierung nennt konkrete Kosten (8.329,07 Euro für die juris-KI-Suite in 2026, 0 Euro für die pilotierten Systeme Libra und Noxtua) sowie Vertragslaufzeiten (juris-KI-Suite mindestens bis 2030). Sie verweist auf die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang III Nr. 8 Buchst. a) zur Einstufung als Hochrisiko-KI-System und auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die Schweiz nach Art. 45 DSGVO als Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die Schweiz. Eine Dienstanweisung zur KI-Nutzung im Geschäftsbereich des Justizministeriums befindet sich laut Antwort noch in Bearbeitung.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4544, Wahlperiode 8, eingereicht 11. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.