❓ Strafverfahren gegen einen Thüringer Richter mit Wohnsitz außerhalb Thüringens, Wählbarkeitsvoraussetzungen am Thüringer Verfassungsgerichtshof sowie Wohnsitz und Herkunft der Thüringer Richterschaft – Teil II
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das Strafverfahren gegen einen Thüringer Richter thematisiert, der in Niedersachsen wohnt. Es werden Fragen zur Wählbarkeit von Richtern am Thüringer Verfassungsgerichtshof sowie zur Wohnsitz- und Herkunftsituation der Thüringer Richterschaft gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Thüringer Richterschaft, die Justizbehörden in Thüringen und Niedersachsen sowie die Öffentlichkeit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Anzahl der Richter mit Wohnsitz außerhalb Thüringens, zur Erfassung von Wohnsitz- und Herkunftsdaten sowie zur Repräsentanz von Landeskindern in der Justiz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine statistische Auswertung der Wohnorte der Richter derzeit nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass keine systematische Erfassung der Herkunfts- und Ausbildungsdaten erfolgt und dass die Überwachung der Wohnungswahl nicht stattfindet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zur Repräsentanz von Landeskindern in der Justiz. Die Landesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Überwachung der Wohnsitzwahl von Richtern.