❓ Friedhofsgebührensatzungen in Thüringer Gemeinden und Städten – nachgefragt
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Erhebung von Friedhofsbenutzungsgebühren durch Gemeinden und Städte in Thüringen behandelt. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen und die Auswirkungen geplanter Änderungen des Kalkulationszeitraums für kommunalrechtliche Abgaben thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden und Städte in Thüringen sowie die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Friedhöfe betreiben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage beinhaltet mehrere Fragen zur aktuellen Situation der Friedhofsgebührensatzungen, insbesondere welche Gemeinden keine Satzungen haben und ob der vierjährige Kalkulationszeitraum eingehalten wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die Informationen zu den Friedhofsgebührensatzungen in den Anlagen 1 und 2 zu finden sind. Es wird erklärt, dass die Gebührensatzungen grundsätzlich fort gelten, solange sie nicht aufgehoben werden. Zudem wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Landesregierung hat die Fragen beantwortet und auf frühere Drucksachen verwiesen, insbesondere auf die Drucksache 7/3835, die bereits ähnliche Themen behandelt hat.