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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Vorangegangener Farbanschlag auf das AfD-Bürgerbüro in der Erfurter Clara-Zetkin-Straße sowie versammlungsrechtliche Zuständigkeit bei dem Angriff am 4. Juli 2026

7. Oktober 2026Dokument 8/4554 · WP 8Thüringen
Schlösser, Erfurth, Mühlmann
FarbanschlagAfDErfurtVersammlungsrechtPolizei

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert einen Farbanschlag auf das AfD-Bürgerbüro in Erfurt und die damit verbundenen versammlungsrechtlichen Fragen. Es wird untersucht, ob die Polizei über den Vorfall informiert war und welche Maßnahmen ergriffen wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Abgeordneten der AfD, die Polizei sowie die Teilnehmer der Versammlung am 4. Juli 2026.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Kenntnis der Polizei über den Farbanschlag, den Objektschutz und die rechtlichen Konsequenzen für den Anmelder der Versammlung gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass der Farbanschlag der Polizei bekannt war und in die Gefährdungsbewertung einfloss. Es wurden Ermittlungen wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Die Polizei konnte aufgrund der Situation nicht intervenieren, und es bestehen keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Anmelder.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD stellen die Wirksamkeit des Objektschutzes in Frage und verweisen auf die Antworten der Landesregierung zu den gestellten Fragen. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, und die Polizei prüft mögliche Kostenersatzansprüche gegen Tatverdächtige.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4554, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.