Zurück zur Übersicht
ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Anwendung der Härtefallregelung bei Ermessenseinbürgerungen nach § 8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Thüringen

8. Oktober 2026Dokument 8/4562 · WP 8Thüringen
HärtefallregelungErmessenseinbürgerungStaatsangehörigkeitsgesetzThüringenLebensunterhalt

📋 Worum geht es?

Das Dokument thematisiert die Anwendung der Härtefallregelung bei Ermessenseinbürgerungen gemäß § 8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Thüringen. Es wird untersucht, unter welchen Bedingungen von der Voraussetzung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung abgesehen werden kann und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die sich um eine Einbürgerung in Thüringen bemühen und deren Lebensunterhalt nicht vollständig gesichert ist, sowie die zuständigen Behörden, die diese Anträge prüfen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Fragestellung der Anfrage betrifft die rechtlichen und tatsächlichen Kriterien, die das Landesverwaltungsamt bei der Beurteilung einer besonderen Härte anwendet, sowie die Verwaltungsvorschriften und die Praxis der Einbürgerung in Thüringen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung auf die Fragen der Fragesteller. Es werden spezifische Kriterien für die Beurteilung einer besonderen Härte genannt, sowie die Anzahl der Einbürgerungen in den letzten Jahren und die Gründe, aus denen von den Voraussetzungen abgesehen wurde.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD erheben Fragen zur Anwendung der Härtefallregelung und zur Verwaltungspraxis in Thüringen. Es wird auf die Anzahl der Einbürgerungen und die relevanten Kriterien verwiesen, die für die Beurteilung einer besonderen Härte herangezogen werden.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4562, Wahlperiode 8, eingereicht 27. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.