📝 Einberufung des Landtags gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
📋 Worum geht es?
Der Landtag wird gemäß der Verfassung des Freistaats Thüringen einberufen, um einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 zu beraten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beamten und Angestellten des Freistaats Thüringen, die von der Besoldungsanpassung betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Einberufung des Landtags zur Beratung des Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028 beantragt.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag zur Einberufung des Landtags und verweist auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Der Antrag wurde für eine Sitzung am 11. November 2026 um 12:00 Uhr gestellt.
⚡ Einordnung
Die Fraktion der CDU hat den Antrag eingereicht. Der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung wird in der Drucksache 8/3723 behandelt. Die Fraktion des BSW hat sich am 9. September 2026 aufgelöst.